Q&A: Ware zurück geben- dafür Gutschein statt Geld bekommen?Ist das rechtens?
Frage von AnniS: Ware zurück geben- dafür Gutschein statt Geld bekommen?Ist das rechtens?
Wir haben unserer Tochter ihr Gitterbett zum Jugendbett umgebaut und brauchten eine “Sicherung”,die verhindert,dass sie nachts aus dem Bett fällt.Außerdem brauchten wir eine Lampe,die die Nacht über im Flur brennt.
Wir also los zu ******* und kauften die Sicherung und gleich zwei Lampen um zu schauen,welche sich besser “eignet”.
Nun- die Sicherung passte nicht an das Bett und beide Lampen waren ungeeignet.
Für das Problem mit dem Licht haben wir eine andere Lösung gefunden,die Sicherung (weil wir sie nun mal brauchen),haben wir uns im Internet bestellt.
Heute bringe ich also die 3 Teile zurück zu ******* und was passiert?Ich bekomme einen Gutschein…
Sag ich zu der Verkäuferin:,,Gibt es denn da keine Möglichkeit,dass Geld wieder zu bekommen-ich brauche das” (was stimmt- es waren ja immerhin insgesamt 50 Euro und die,aus dem Internet bestellte,Sicherung musste ich ja auch bezahlen).
Sie:,,Nee,dass machen wir grundsätzlich nicht”
Ich:,,Ich brauche aber das Geld- ich habe ja nun die Sachen woanders her und wollte das jetzt nicht doppelt bezahlen”
Sie:,,Ich weiß nicht”
Ich:,,Könnten Sie dann bitte jemanden fragen,der das weiß!?”
Sie ruft den Chef an und sagt:,,Der Chef sagt auch,wir machen das nicht!” und arbeitet weiter…
Ich dachte echt,das gibts doch nicht.Ich habe keinen Bedarf und diesen Monat auch gar nicht die finanzielle Möglichkeit bei ****** für 50 Euro shoppen zu gehen!!!
Dürfen die das?Über mein Geld bestimmen (denn das tun die ja- nehmen die Sachen zurück,aber für den gleichen Wert muss ich ja da jetzt was anderes kaufen)!?
Ist das rechtlich gesehen korrekt?
Ooookeey…Also bisher war ich es aus JEDEM Geschäft gewohnt,dass ich bei Nichtgefallen oder weiß der Geier was mein Geld zurück bekommen habe.
Ich kenne einfach keine andere Situation und war von daher echt baff.
Auf der einen Lampe z.B. stand nicht,dass sie nach kurzer Zeit ausgeht…Das hätte ich vorher wissen müssen,da wir eine dauerhaft brennende Lampe brauchten.
Das ist doch auch total bescheuert- man muss doch die Sachen ausprobieren dürfen- woher soll ich im Laden wissen (an meinem Beispiel) ob die Helligkeit der Lampe stimmt o.ä. !?Das kann man halt erst zu hause testen.Darum haben wir ja auch zwei Lampen mit genommen.
Und wenn das jetzt nicht passt?Soll ich hin gehen,eine neue kaufen,die passt auch nicht,neue kaufen- auch nicht- neue kaufen?????Da wird man ja arm- man muss doch die Sachen testen können!
Wie gesagt habe ich das anders auch noch NIE erlebt.
Ich gehe auch los,kaufe meiner Tochter eine Hose in zwei Größen und bringe dann die,die nicht passt zurück (mit einer 2 j
Ach so und
@ Marcel:
Nein,ich war nicht gewillt 50 Euro da zu lassen,denn eine Lampe wollte ich ja auf jeden Fall zurück bringen,ich wollte,wie gesagt,schauen,welche von beiden sich besser eignet.
Und es wäre gar nicht mein Problem hätte ich von dort eine Sicherung und eine Lampe,aber die Sicherung habe ich nun woanders her…Heißt:
Wäre alles glatt gelaufen hätte ich 30 Euro ausgegeben nun sind es 70…Und da besteht schon ein kleiner Unterschied.
@ Oberklug Jaya:
1. Die Lampen liefen mit Batterie,also mit schon “vorgegebenen” Glühbirnen…Kann man ganz toll selbst bestimmen…jaja
2. Wenn dann kaufe ich meistens nicht nur eine Hose sondern mir gefallen mehrere Teile.Die werde ich GANZ SICHER nicht alle mit meiner Kleinen im Laden (am besten noch im Winter) alle anprobieren…
Das schöne ist ja:Das war NIE ein Problem.Und von daher war ich überrascht,es anders zu erleben.
Aber danke für deinen sinnlosen Nachtrag.
Beste Antwort:
Answer by Sprendlinger
Sei froh das man es zurück genommen hat. Normalerweise ist gekauft = gekauft. Es ist reine Kulanz, dass der Verkäufer etwas zurück nimmt und dann kann er seine Bedingungen machen
Antworten Sie selbst in den Kommentaren!
Tags: bekommenIst, dafür, geben, geld, Gutschein, rechtens, statt, Ware, zurück
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29.01.2012 um 06:31
Wenn man etwas kauft und man braucht es nicht oder es passt nicht, dann muss es der Händler nicht zurücknehmen. In diesem Fall ist es sogar noch eine Freundlichkeit des Geschäftes, dass sie dir einen Gutschein geben und nicht direkt abblocken.
29.01.2012 um 07:16
Das mit dem Gutschein (Gutschein als solchem) darf gemacht werden, wenn beim Kauf keine andere Absprache getroffen wurde.Das mit der Laufzeit ist per Urteil und gesetzlich geregelt (z.B. Buchhandel muss über einige Jahre den Schein einlösen wenn er an kein Produkt gebunden ist).
29.01.2012 um 07:24
Da wirst du wohl mit dem Gutschein leben müssen oder die passenden Sachen im Laden erwerben und dann die online bestellten zurückschicken. Ein generelles Rückgaberecht bei Nichtgefallen gibt es nicht, denn die Händler haben bei einem Mangel an der Kaufsache das Recht der Nachesserung oder Nachlieferung.
29.01.2012 um 08:16
Das ist rechtens, es liegt zwar ein Umtauschrecht vor, aber keine Rückgaberecht und da Umtausch bedeutet, dass du entweder ein neues Gerät davon bekommst weil das alte nicht funktioniert oder einen Gutschein stattdessen.
Je nach Geschäft ist das Unterschiedlich aber du musst dich damit abfinden.
29.01.2012 um 08:34
Ich bin mir nicht sicher aber ich denke es sieht wie folgt aus:
Wenn du etwas im Geschäft kaufst, dann müssen die das auch garnicht zurücknehmen. Außer die Ware war beschädigt. Aber nach dem Motto “wir wollten mal probierne , hat uns aber dann doch ncith gefallen”, so wie du es hier schilderst, ist kein Umtauschgrund. Wenn sie es doch zurücknehmen, dass passiert das auf Kulanz und nicht weil sie verpflichtet sind. Auch müssen sie dir das Geld nciht zurückgeben, wenn etwas kaputt war, es auszubessern oder zu reparieren würde auch reichen. Erst wenn es nach dem dritten mal noch immer nicht richtig funktioniert, kann man sien GEld zurückverlangen.
Im übrigen ist ein Fehlkauf auch kein Rückgabegrund. Wenn du falsch gemessen hast, ist es dein Pech. Nur wenn der Artikel so beworben wurde, dass er genau dafür geeinet ist, hättest du ein Recht darauf.
Also ist ein Gutschein durchauch legitim. Besser als garnichts sage ich mal.
Wenn du etwas im Internet bestellst, hast du ein 14-tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen. Dann musst du auch dein Geld zurückbekommen. Wenn du diese Zeit verpennst, ja dann hast du Pech gehabt.
Edit:
Stell dir vor, auch der Käufer trägt Verantwortung. Du musst dich also vorher schlau machen, welche Lampe bei dir passen wird. Auch gibt es in den Geschäften Mitarbeiter die du fragen kannst und eventuell das Gerät auch dort ausprobieren.
Und auch Unternehmen haben Rechte und das ist auch gut so.
Eine Sache zu kaufen mti der Absicht diese eh wieder zurückzubringen ist schon eine ziemliche sauerei. Du hast ja anscheinend Internet. Da kannst du dich wieder jeder andere auch vorher schlau machen.
Würde das jeder so machen, na viel spaß…
29.01.2012 um 08:48
Ja, leider ist das so rechtens. Es gibt kein Anrecht darauf, sein Geld wieder zu bekommen. Bietet Dir der Händler, wie in Deinem Fall einen Gutschein an, dann hat er mehr gemacht, als er gesetzlich musste. Er war kulant und vielleicht findest Du ja etwas für die Summe.
Es gibt in Deutschland kein generelles Rückgaberecht. Das Rückgaberecht gilt nur nach Geschäften, die nach dem sogenannten Fernabsatzgesetz getätigt wurden. Z.B. Internetkäufe.
Nachtrag an die Fragende:
Ich hatte geantwortet, weil ich dachte Du meinst die Frage ernst. Esrtmal kann man die Helligkeit einer Lampe wohl selbst mit Hilfe der passenden Glühlampe bestimmen. Wo kämen wir hin, wenn jeder mal alles mit zu sich nimmt nur um es zu testen??
Was die Hose Deines Kindes angeht, Du schreibst Du kaufst stets zwei, nimm die Kleine einfach mit zum Einkauf. Ich bin selbst Mom von drei Jungen und was soll ich Dir sagen … es klappt.
Zweiter Nachtrag an die Fragende:
Muss zugeben den Text mit der Lampe nicht ausreichend gelesen zu haben. Nehme ich gern zurück.
Bei den Sachen für die Tochter jedoch gebe ich nicht nach, denn man könnte eine bereits passende Hose mitnehmen um zu vergleichen. Die meisten Geschäfte mit Kinderklamotten sind kulant genug und geben das Geld zurück, weil sie wissen man sucht sich dann etwas passendes aus.
Fakt ist und bleibt, es gibt keinen Anspruch darauf sein Geld zurück zubekommen und darum ging es ja in Deiner Frage.
29.01.2012 um 09:37
ja- sie dürfen das!
und wenn du das, was du umtauschen wolltest nicht umgetauscht hättest, wären die 50€ doch auch weg gewesen.
verstehst du? du warst ja immerhin gewillt 50€ in dem geschäft zu lassen.
und wenn du einen gutschein bekommst im gleichen wert, kannst du den ja vielleicht an bekannte weiterverkaufen…
29.01.2012 um 10:07
manche dinge sind vom umtausch ausgeschlossen.
technische sachen nicht.
ICH haette in diesen laden solange alarm gemacht, bis ich meine kohle zurueck haette.
obrigkeitsgehorsame buettel trollen sich da eher.
geh das naechste mal nach obi, die tauschen ohne sprechen alles um.
29.01.2012 um 10:15
Du mußt die die allgemeinen Geschäftsbedingungen anschauen (AGBs). In meiner Firma hat der Kunde ein 14-tägiges Rückgaberecht und wir sind auch sonst sehr kulant und nehmen ungebrauchte Ware auch noch nach diesen 14 Tagen zurück. Das macht aber nicht jeder. Wenn Ware innerhalb eines halben Jahres kaputt geht (natürlich bei pfleglichem Gebrauch) hat man auch das Recht sein Geld zurück zu erhalten. Ich weiß auch von Klamottenläden, dass sie innerhalb einer bestimmten Zeit Geldrückgabe bei unbenutzter Ware garantieren. Aber das ist von Firma zu Firma verschieden.
29.01.2012 um 11:10
lies dir das mal durch dann weisst du das der Händler die von dir gekaufte Ware nicht zurücknehmen mußt und du mit einen Gutschein gut bedient worden bist
http://ra-kadelke.de/2007/11/29/polulaere-rechtsirrtuemer-teil-3-rueckgaberecht
29.01.2012 um 11:35
Leider habe ich auch mal einen Gutschein für unbenutzte Ware, die nicht mal eine Stunde in meinem Besitz war bekommen, ich hab mich unheimlich geärgert, das Gschäft war ein Elektro Laden um die Ecke, natürlich habe ich dor nie wieder was gekauft und weiter empfohlen schon gar nicht.
Habe heute einen Tv zurück gebracht, hatte ihn 10 Tage und war nicht so zufrieden, bekam mein Geld sofort ausbezahlt. Bei Real, da hätte ich mich auch mit einem Gutschein zufrieden gegeben, denn dort bekommt man ja so ziemlich alles.
Also gut wäre, bevor Du was kaufst zu fragen, wie sie es mit dem Umtauschrecht-Geld zurück abwickeln. Dann kannst Du Dich entscheiden, ob Du Dch damit zufrieden geben kannst, wenn nicht gibt es viele andere Ladenketten, wo es kein Problem ist.
29.01.2012 um 12:19
ja, das ist zwar ärgerlich, aber rechtens. wird auch bei verschiedenen läden verschieden gehandhabt. ich frage da immer, wenn ich mir nicht sicher bin, ob etwas passt, ob man sein geld wieder bekommt. und im internet kaufe ich mittlerweile auch nur gegen nachnahme, nachdem ich mal reingefallen bin… naja, immerhan hast du ja den gutschein. ist ja besser als nix…
29.01.2012 um 12:21
Deine Einstellung: “zu Hause erstmal ausprobieren” ist schon recht eigenwillig. Wenn das jeder macht, hat (je)der Laden bald nur noch “gebrauchte”, weil ausprobierte Ware. Und wahrscheinlich gehörst du dann zu den Ersten, die sich über fehlende Neuware beschweren.
29.01.2012 um 12:27
Es ist korrekt, im Laden ist man nicht zum Umtausch verpflichtet. Wenn die so kulant sind und die Ware zurücknehmen, dürfen sie dir auch einen Gutschein geben.
Hättest du die Ware online oder per Telefon bestellt, hättest du 2 Wochen Rückgaberecht gehabt – und auch dein Geld wiederbekommen.
29.01.2012 um 12:33
Damals war das moeglich. Aber seit der neuen Schuldrechtsreform in 2001 (oder war das 2002?) hat sich das geaendert. Der Verkaeufer hat ein Recht auf zweite Andienung. Soll heissen, er darf den Mangel, wenn eins vorliegt, nochmal leisten. Vergeigt er diese, so kann der Kaeufer zuruecktreten.